Rechner 2026 · kostenlos · ohne Anmeldung

Betriebsrente Abzüge: Krankenkasse und Pflege berechnen

Auf Betriebsrenten zahlen Sie den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der Rechner zeigt die Abzüge im Monat und wie sich Freibetrag, Kinderzahl und Ihr Versicherungsstatus auswirken.

Parameter 2026 (Rentenwert ab 1.7.2026, Zusatzbeitrag 2,9 %) · geprüft am 30.09.2026 · Methodik

Ihre Angaben

Die Werte sind ein Beispiel. Ersetzen Sie sie durch Ihre eigenen; das Ergebnis aktualisiert sich sofort.

Wichtigste Angaben
€/Monat
Monatlicher Bruttobetrag laut Leistungsmitteilung, vor Kranken- und Pflegeversicherung.
Steht in der Leistungsmitteilung Ihres Versorgungsträgers. Die Art entscheidet über die Besteuerung.
Die meisten Rentner sind in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Steht im Rentenbescheid unter „Beitragsanteile“.
%
Durchschnitt 2026: 2,9 %. Ihren Satz finden Sie auf der Website Ihrer Kasse.
Ohne Kinder: 0,6 Punkte Zuschlag zur Pflegeversicherung. Auch erwachsene Kinder zählen.
€/Monat
Bruttobetrag vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung. Steht im Rentenbescheid oder in der Rentenanpassungsmitteilung.
Kranken- und Pflegeversicherung
Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Pflegebeitrag um 0,25 Punkte je Kind.
€/Monat
Monatsbeitrag Ihrer privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
%
Steuerlich abziehbarer Anteil laut Beitragsbescheinigung, oft 75 bis 90 %.
Weitere Renten und Einkünfte
Nur bei Direktzusage oder Unterstützungskasse: bestimmt den Versorgungsfreibetrag.
€/Monat
Voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG). In der KVdR beitragsfrei.
€/Monat
Aus versteuertem Geld finanziert: nur der Ertragsanteil ist steuerpflichtig.
Jahre
Bestimmt den Ertragsanteil, z. B. 17 % bei Beginn mit 67.
€/Monat
Wird wie die gesetzliche Rente mit dem Besteuerungsanteil besteuert.
Jahr der ersten Zahlung.
€/Monat
Betrag nach Einkommensanrechnung laut Bescheid der Rentenversicherung.
Die Hinterbliebenenrente übernimmt dessen Besteuerungsanteil (Folgerente).
€/Monat
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung neben der Rente.
Dann gilt 2026 die Aktivrente: bis 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei; keine eigenen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
€/Monat
Bis 603 € (2026). Pauschal vom Arbeitgeber versteuert, daher ohne Einfluss auf Ihre Steuer.
€/Jahr
Überschuss nach Werbungskosten (Anlage V). Ein Verlust wird mit Minus eingegeben. Kapitalerträge nicht hier: Für sie gilt die Abgeltungsteuer.
Steuer und persönliche Angaben
2025 für die Steuererklärung, 2026 für das laufende Jahr.
Verheiratete können die Zusammenveranlagung (Splitting) wählen.
Für den Altersentlastungsbetrag bei Arbeitslohn und Vermietung.
8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % der Einkommensteuer.
Bestimmt den Kirchensteuersatz.
Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG, z. B. 1.140 € bei GdB 50.
€/Jahr
Z. B. Spenden, gezahlte Kirchensteuer, Krankheitskosten über der zumutbaren Belastung.
€/Jahr
Z. B. 20 % der Arbeitskosten für Handwerker oder haushaltsnahe Dienste (§ 35a EStG).
€/Jahr
Grundlage Ihres Rentenfreibetrags. Steht im Steuerbescheid oder in der Rentenbezugsmitteilung. Leer lassen: Der Rechner schätzt ihn aus den Rentenanpassungen.
Ehe- oder Lebenspartner
€/Monat
Bruttorente der Ehefrau, des Ehemanns oder der eingetragenen Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners.
Jahr des Rentenbeginns laut Bescheid.
€/Monat
Nur bei Direktzusage oder Unterstützungskasse.
€/Monat
€/Jahr
Z. B. Vermietung (Überschuss).

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Netto im Monat1.669,69 €

So entwickelt sich Ihre Netto-Rente

Annahmen: Renten steigen um 2,5 % im Jahr, Betriebsrenten um 1 %, Inflation 2 %. Ihr Rentenfreibetrag bleibt in Euro gleich, deshalb wächst der steuerpflichtige Teil jeder Erhöhung voll mit.

Projektion der monatlichen Netto-Rente über zehn Jahre
JahrBrutto mtl.Steuern mtl.Netto mtl.
20262.000,00 €74,17 €1.669,69 €
20272.042,50 €77,35 €1.704,01 €
20282.085,99 €80,63 €1.739,11 €
20302.176,02 €87,59 €1.811,62 €
20322.270,30 €95,07 €1.887,39 €
20342.369,04 €102,91 €1.966,71 €
20362.472,44 €111,33 €2.049,62 €

Nominale Werte. Die Steuer wird mit einem an die Inflation angepassten Tarif geschätzt; tatsächliche Rentenanpassungen und Beitragssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.

Rechenbeispiele

Mit demselben Rechenkern berechnet wie der Rechner oben.

KVdR, 500 € Betriebsrente

Pflichtversichert, zwei Kinder, 1.500 € gesetzliche Rente.

1.669,69 €

Freiwillig versichert

Gleiche Renten, aber freiwillig gesetzlich versichert: kein Freibetrag.

1.642,83 €

So hoch sind die Abzüge auf die Betriebsrente

Pflichtversicherte Rentner zahlen auf die Betriebsrente den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % plus den vollen Zusatzbeitrag ihrer Kasse, im Durchschnitt 2026 zusammen 17,5 %. Die ersten 197,75 € im Monat sind in der Krankenversicherung beitragsfrei (Freibetrag). In der Pflegeversicherung gilt derselbe Betrag als Freigrenze: Liegt die Betriebsrente darüber, ist der ganze Betrag mit 3,6 % beitragspflichtig, kinderlos mit 4,2 %.

Beispiel: Bei 500 € Betriebsrente zahlen Sie 17,5 % auf 302,25 €, also 52,89 € Krankenversicherung, und 3,6 % auf 500 €, also 18,00 € Pflegeversicherung. Zusammen 70,89 € im Monat, ohne die Einkommensteuer.

Freiwillig und privat Versicherte

Freiwillig gesetzlich Versicherte haben keinen Freibetrag: Sie zahlen ab dem ersten Euro. Außerdem sind bei ihnen auch private Renten, Mieteinnahmen und Kapitalerträge beitragspflichtig. Privat Versicherte zahlen auf Betriebsrenten keine Beiträge; ihr Beitrag richtet sich nach dem Tarif. Sie erhalten von der Rentenversicherung einen Zuschuss zur gesetzlichen Rente.

Alle Beiträge zählen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat (2026). Wer mehrere Betriebsrenten bezieht, erhält den Freibetrag nur einmal.

Kranken- und Pflegeversicherung: was Rentner zahlen

  • Gesetzliche Rente: 7,3 % allgemeiner Beitrag plus der halbe Zusatzbeitrag Ihrer Kasse (Durchschnitt 2026: 2,9 %, Ihr Anteil 1,45 %). Die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung.
  • Pflegeversicherung: 3,6 % in voller Höhe, kinderlos 4,2 %. Ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren sinkt der Satz um 0,25 Punkte je Kind.
  • Betriebsrenten: voller Beitragssatz von 14,6 % plus voller Zusatzbeitrag. In der KVdR bleiben 197,75 € im Monat (2026) beitragsfrei; in der Pflegeversicherung ist dieser Betrag eine Freigrenze: Wird er überschritten, ist die ganze Betriebsrente beitragspflichtig.
  • Private Renten, Riester-Rente, Rürup-Rente: in der KVdR beitragsfrei. Freiwillig Versicherte zahlen dagegen auch darauf Beiträge.

Begriffe kurz erklärt

Besteuerungsanteil
Prozentsatz der Rente, der steuerpflichtig ist. Er richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns, zum Beispiel 84 % bei Beginn 2026.
Rentenfreibetrag
Steuerfreier Teil der Rente in Euro. Er wird im Jahr nach dem Rentenbeginn festgeschrieben und ändert sich danach nicht mehr.
KVdR
Krankenversicherung der Rentner. Pflichtversichert ist, wer in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu mindestens 90 % gesetzlich versichert war.
Zusatzbeitrag
Beitrag, den jede Krankenkasse zusätzlich zum allgemeinen Satz von 14,6 % erhebt. Der Durchschnitt 2026 liegt bei 2,9 %.
Versorgungsbezüge
Renten und Leistungen, die in der Krankenversicherung beitragspflichtig sind, vor allem Betriebsrenten.
Versorgungsfreibetrag
Steuerfreier Teil einer Betriebsrente aus Direktzusage oder Unterstützungskasse, abhängig vom Versorgungsbeginn.
Ertragsanteil
Steuerpflichtiger Teil einer privaten Rente aus versteuertem Kapital, abhängig vom Alter bei Rentenbeginn.
Zu versteuerndes Einkommen
Einkünfte nach Abzug von Freibeträgen, Werbungskosten, Sonderausgaben und Pauschbeträgen. Auf diesen Betrag wird der Steuertarif angewandt.
Grundfreibetrag
Einkommen, das steuerfrei bleibt: 12.348 € im Jahr 2026, bei Ehepaaren 24.696 €.
Splitting
Bei der Zusammenveranlagung wird das gemeinsame Einkommen halbiert, die Steuer darauf berechnet und verdoppelt. Das lohnt sich, wenn die Einkommen ungleich sind.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag für Betriebsrenten 2026?

197,75 € im Monat in der Krankenversicherung, für Pflichtversicherte in der KVdR. 2025 waren es 187,25 €. Der Wert entspricht einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße.

Warum zahle ich Pflegeversicherung auf die ganze Betriebsrente?

In der Pflegeversicherung gibt es keinen Freibetrag, nur eine Freigrenze. Liegt die Betriebsrente über 197,75 €, ist sie vollständig beitragspflichtig.

Wer überweist die Beiträge auf die Betriebsrente?

Die Zahlstelle, also Ihr früherer Arbeitgeber, die Pensionskasse oder der Versicherer, behält die Beiträge ein und leitet sie an Ihre Krankenkasse weiter.

Sind die Beiträge steuerlich absetzbar?

Ja. Beiträge zur Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung sind als Sonderausgaben voll abziehbar. Der Rechner berücksichtigt das.

Muss ich auf eine Riester-Rente Krankenkassenbeiträge zahlen?

In der KVdR nicht. Seit 2018 sind auch Riester-Betriebsrenten beitragsfrei.