Rechner 2026 · kostenlos · ohne Anmeldung

Steuerrechner für Rentner 2026: Steuer und Erklärungspflicht

Der Rechner ermittelt Ihr zu versteuerndes Einkommen, die Einkommensteuer mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer und sagt Ihnen, ob Sie voraussichtlich eine Steuererklärung abgeben müssen.

Parameter 2026 (Rentenwert ab 1.7.2026, Zusatzbeitrag 2,9 %) · geprüft am 30.09.2026 · Methodik

Ihre Angaben

Die Werte sind ein Beispiel. Ersetzen Sie sie durch Ihre eigenen; das Ergebnis aktualisiert sich sofort.

Wichtigste Angaben
€/Monat
Bruttobetrag vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung. Steht im Rentenbescheid oder in der Rentenanpassungsmitteilung.
Legt den Besteuerungsanteil fest, z. B. 84 % bei Beginn 2026. Steht im Rentenbescheid.
Verheiratete können die Zusammenveranlagung (Splitting) wählen.
€/Monat
Bruttorente der Ehefrau, des Ehemanns oder der eingetragenen Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners.
Jahr des Rentenbeginns laut Bescheid.
2025 für die Steuererklärung, 2026 für das laufende Jahr.
Kranken- und Pflegeversicherung
Die meisten Rentner sind in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Steht im Rentenbescheid unter „Beitragsanteile“.
%
Durchschnitt 2026: 2,9 %. Ihren Satz finden Sie auf der Website Ihrer Kasse.
Ohne Kinder: 0,6 Punkte Zuschlag zur Pflegeversicherung. Auch erwachsene Kinder zählen.
Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Pflegebeitrag um 0,25 Punkte je Kind.
€/Monat
Monatsbeitrag Ihrer privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
%
Steuerlich abziehbarer Anteil laut Beitragsbescheinigung, oft 75 bis 90 %.
Weitere Renten und Einkünfte
Steht in der Leistungsmitteilung Ihres Versorgungsträgers. Die Art entscheidet über die Besteuerung.
€/Monat
Monatlicher Bruttobetrag laut Leistungsmitteilung, vor Kranken- und Pflegeversicherung.
Nur bei Direktzusage oder Unterstützungskasse: bestimmt den Versorgungsfreibetrag.
€/Monat
Voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG). In der KVdR beitragsfrei.
€/Monat
Aus versteuertem Geld finanziert: nur der Ertragsanteil ist steuerpflichtig.
Jahre
Bestimmt den Ertragsanteil, z. B. 17 % bei Beginn mit 67.
€/Monat
Wird wie die gesetzliche Rente mit dem Besteuerungsanteil besteuert.
Jahr der ersten Zahlung.
€/Monat
Betrag nach Einkommensanrechnung laut Bescheid der Rentenversicherung.
Die Hinterbliebenenrente übernimmt dessen Besteuerungsanteil (Folgerente).
€/Monat
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung neben der Rente.
Dann gilt 2026 die Aktivrente: bis 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei; keine eigenen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
€/Monat
Bis 603 € (2026). Pauschal vom Arbeitgeber versteuert, daher ohne Einfluss auf Ihre Steuer.
€/Jahr
Überschuss nach Werbungskosten (Anlage V). Ein Verlust wird mit Minus eingegeben. Kapitalerträge nicht hier: Für sie gilt die Abgeltungsteuer.
Steuer und persönliche Angaben
Für den Altersentlastungsbetrag bei Arbeitslohn und Vermietung.
8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % der Einkommensteuer.
Bestimmt den Kirchensteuersatz.
Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG, z. B. 1.140 € bei GdB 50.
€/Jahr
Z. B. Spenden, gezahlte Kirchensteuer, Krankheitskosten über der zumutbaren Belastung.
€/Jahr
Z. B. 20 % der Arbeitskosten für Handwerker oder haushaltsnahe Dienste (§ 35a EStG).
€/Jahr
Grundlage Ihres Rentenfreibetrags. Steht im Steuerbescheid oder in der Rentenbezugsmitteilung. Leer lassen: Der Rechner schätzt ihn aus den Rentenanpassungen.
Ehe- oder Lebenspartner
€/Monat
Nur bei Direktzusage oder Unterstützungskasse.
€/Monat
€/Jahr
Z. B. Vermietung (Überschuss).

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Netto im Monat1.680,75 €

So entwickelt sich Ihre Netto-Rente

Annahmen: Renten steigen um 2,5 % im Jahr, Betriebsrenten um 1 %, Inflation 2 %. Ihr Rentenfreibetrag bleibt in Euro gleich, deshalb wächst der steuerpflichtige Teil jeder Erhöhung voll mit.

Projektion der monatlichen Netto-Rente über zehn Jahre
JahrBrutto mtl.Steuern mtl.Netto mtl.
20262.000,00 €72,25 €1.680,75 €
20272.050,00 €77,09 €1.719,73 €
20282.101,25 €82,19 €1.759,56 €
20302.207,63 €93,00 €1.841,99 €
20322.319,39 €104,64 €1.928,31 €
20342.436,81 €116,97 €2.018,90 €
20362.560,17 €130,13 €2.113,86 €

Nominale Werte. Die Steuer wird mit einem an die Inflation angepassten Tarif geschätzt; tatsächliche Rentenanpassungen und Beitragssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.

Rechenbeispiele

Mit demselben Rechenkern berechnet wie der Rechner oben.

Alleinstehend, Beginn 2022

2.000 € Rente brutto, keine weiteren Einkünfte, 2026.

1.680,75 €

Ehepaar, beide Rentner

1.800 € und 1.100 € Rente, Beginn 2020 und 2023, Zusammenveranlagung.

2.541,85 €

Steuerjahr 2025

1.700 € Rente, Beginn 2024, für die Steuererklärung 2025.

1.463,78 €

So wird die Rente besteuert

Steuerpflichtig ist nur ein Teil Ihrer Rente: der Besteuerungsanteil nach dem Jahr Ihres Rentenbeginns. Den Rest, den Rentenfreibetrag, schreibt das Finanzamt im Jahr nach Rentenbeginn in Euro fest. Vom steuerpflichtigen Teil gehen 102 € Werbungskosten-Pauschbetrag ab, dann die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und 36 € Sonderausgaben-Pauschbetrag. Auf das Ergebnis, das zu versteuernde Einkommen, wird der Einkommensteuertarif angewandt.

Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026), fällt keine Einkommensteuer an. Auch der Solidaritätszuschlag fällt für fast alle Rentner weg: Er wird erst ab 20.350 € Einkommensteuer im Jahr erhoben. Kirchensteuer beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % der Einkommensteuer.

Steuern sparen als Rentner

  • Krankheitskosten, Zuzahlungen und Hilfsmittel oberhalb der zumutbaren Belastung sind außergewöhnliche Belastungen. Tragen Sie sie unter „Weitere Abzüge“ ein.
  • Handwerker und haushaltsnahe Dienste: 20 % der Arbeitskosten mindern die Steuer direkt, bis 1.200 € bzw. 4.000 € im Jahr (§ 35a EStG).
  • Spenden und gezahlte Kirchensteuer sind Sonderausgaben.
  • Grad der Behinderung: Der Behinderten-Pauschbetrag reicht von 384 € (GdB 20) bis 2.840 € (GdB 100), bei Merkzeichen H oder Bl 7.400 €.
  • Ehepaare: Die Zusammenveranlagung lohnt sich meist, wenn die Renten unterschiedlich hoch sind.

Wann Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen

Eine Pflicht besteht, wenn der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt: 12.096 € für 2025 und 12.348 € für 2026, bei Zusammenveranlagung das Doppelte. Maßgeblich ist der steuerpflichtige Teil der Rente nach Abzug von 102 € Werbungskosten, nicht die Bruttorente.

Das Finanzamt kennt Ihre Rente aus der Rentenbezugsmitteilung. Wer trotz Pflicht keine Erklärung abgibt, erhält oft eine Aufforderung und muss dann für mehrere Jahre nachzahlen. Hat das Finanzamt Vorauszahlungen festgesetzt, zahlen Sie die Steuer vierteljährlich; sonst nach dem Bescheid.

Tabelle: Besteuerungsanteil der Rente nach Rentenbeginn

Der Besteuerungsanteil hängt allein vom Jahr ab, in dem Ihre Rente begonnen hat. Er gilt lebenslang. Seit dem Wachstumschancengesetz steigt er ab 2023 nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr; 100 % werden erst bei Rentenbeginn 2058 erreicht.

Der steuerfreie Teil wird im Jahr nach dem Rentenbeginn als fester Eurobetrag festgeschrieben, der Rentenfreibetrag. Spätere Rentenerhöhungen sind deshalb voll steuerpflichtig.

Besteuerungsanteil nach Jahr des Rentenbeginns (§ 22 Nr. 1 EStG)
RentenbeginnSteuerpflichtigRentenbeginnSteuerpflichtig
200550,0 %203287,0 %
200652,0 %203387,5 %
200754,0 %203488,0 %
200856,0 %203588,5 %
200958,0 %203689,0 %
201060,0 %203789,5 %
201162,0 %203890,0 %
201264,0 %203990,5 %
201366,0 %204091,0 %
201468,0 %204191,5 %
201570,0 %204292,0 %
201672,0 %204392,5 %
201774,0 %204493,0 %
201876,0 %204593,5 %
201978,0 %204694,0 %
202080,0 %204794,5 %
202181,0 %204895,0 %
202282,0 %204995,5 %
202382,5 %205096,0 %
202483,0 %205196,5 %
202583,5 %205297,0 %
202684,0 %205397,5 %
202784,5 %205498,0 %
202885,0 %205598,5 %
202985,5 %205699,0 %
203086,0 %205799,5 %
203186,5 %2058100,0 %

Begriffe kurz erklärt

Besteuerungsanteil
Prozentsatz der Rente, der steuerpflichtig ist. Er richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns, zum Beispiel 84 % bei Beginn 2026.
Rentenfreibetrag
Steuerfreier Teil der Rente in Euro. Er wird im Jahr nach dem Rentenbeginn festgeschrieben und ändert sich danach nicht mehr.
KVdR
Krankenversicherung der Rentner. Pflichtversichert ist, wer in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu mindestens 90 % gesetzlich versichert war.
Zusatzbeitrag
Beitrag, den jede Krankenkasse zusätzlich zum allgemeinen Satz von 14,6 % erhebt. Der Durchschnitt 2026 liegt bei 2,9 %.
Versorgungsbezüge
Renten und Leistungen, die in der Krankenversicherung beitragspflichtig sind, vor allem Betriebsrenten.
Versorgungsfreibetrag
Steuerfreier Teil einer Betriebsrente aus Direktzusage oder Unterstützungskasse, abhängig vom Versorgungsbeginn.
Ertragsanteil
Steuerpflichtiger Teil einer privaten Rente aus versteuertem Kapital, abhängig vom Alter bei Rentenbeginn.
Zu versteuerndes Einkommen
Einkünfte nach Abzug von Freibeträgen, Werbungskosten, Sonderausgaben und Pauschbeträgen. Auf diesen Betrag wird der Steuertarif angewandt.
Grundfreibetrag
Einkommen, das steuerfrei bleibt: 12.348 € im Jahr 2026, bei Ehepaaren 24.696 €.
Splitting
Bei der Zusammenveranlagung wird das gemeinsame Einkommen halbiert, die Steuer darauf berechnet und verdoppelt. Das lohnt sich, wenn die Einkommen ungleich sind.

Häufige Fragen

Wie viel Steuer zahle ich bei 2.000 € Rente?

Bei Rentenbeginn 2022, gesetzlicher Krankenversicherung und ohne weitere Einkünfte rund 867 € Einkommensteuer im Jahr 2026, also gut 72 € im Monat. Bei späterem Rentenbeginn ist es mehr, weil der steuerpflichtige Anteil höher ist.

Muss ich als Rentner eine Steuererklärung machen?

Ja, wenn der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt: 12.348 € für 2026 und 12.096 € für 2025, bei Ehepaaren das Doppelte. Der Rechner zeigt Ihnen das als Hinweis unter dem Ergebnis.

Ist der Steuerrechner auch für Ehepaare geeignet?

Ja. Wählen Sie „Zusammenveranlagung“ und tragen Sie die Rente Ihres Partners ein. Der Rechner berechnet die Steuer nach dem Splittingtarif und zeigt zusätzlich, was die Einzelveranlagung kosten würde.

Kann ich die Steuer für 2025 berechnen?

Ja. Stellen Sie das Steuerjahr auf 2025. Dann gelten der Grundfreibetrag von 12.096 €, der Zusatzbeitrag von 2,5 % und der Freibetrag von 187,25 € für Betriebsrenten.

Was ist der Unterschied zwischen Grenz- und Durchschnittssteuersatz?

Der Grenzsteuersatz sagt, wie viel von jedem zusätzlichen Euro an das Finanzamt geht, etwa bei einer Rentenerhöhung. Der Durchschnittssteuersatz ist die gesamte Steuer im Verhältnis zu Ihren Bruttoeinkünften.

Müssen Rentner Solidaritätszuschlag zahlen?

Nur bei hohen Einkünften. Die Freigrenze liegt 2026 bei 20.350 € Einkommensteuer, bei Zusammenveranlagung 40.700 €. Darüber steigt der Zuschlag gleitend auf 5,5 %.