Rechner 2026 · kostenlos · ohne Anmeldung

Rente und Gehalt gleichzeitig: Steuerrechner mit Aktivrente

Wer neben der Rente arbeitet, zahlt Steuer auf beides zusammen. Seit 2026 bleiben ab der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei. Der Rechner zeigt, was Rente und Gehalt zusammen netto bringen.

Parameter 2026 (Rentenwert ab 1.7.2026, Zusatzbeitrag 2,9 %) · geprüft am 30.09.2026 · Methodik

Ihre Angaben

Die Werte sind ein Beispiel. Ersetzen Sie sie durch Ihre eigenen; das Ergebnis aktualisiert sich sofort.

Wichtigste Angaben
€/Monat
Bruttobetrag vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung. Steht im Rentenbescheid oder in der Rentenanpassungsmitteilung.
Legt den Besteuerungsanteil fest, z. B. 84 % bei Beginn 2026. Steht im Rentenbescheid.
€/Monat
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung neben der Rente.
Dann gilt 2026 die Aktivrente: bis 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei; keine eigenen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Für den Altersentlastungsbetrag bei Arbeitslohn und Vermietung.
€/Monat
Bis 603 € (2026). Pauschal vom Arbeitgeber versteuert, daher ohne Einfluss auf Ihre Steuer.
Kranken- und Pflegeversicherung
Die meisten Rentner sind in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Steht im Rentenbescheid unter „Beitragsanteile“.
%
Durchschnitt 2026: 2,9 %. Ihren Satz finden Sie auf der Website Ihrer Kasse.
Ohne Kinder: 0,6 Punkte Zuschlag zur Pflegeversicherung. Auch erwachsene Kinder zählen.
Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Pflegebeitrag um 0,25 Punkte je Kind.
€/Monat
Monatsbeitrag Ihrer privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
%
Steuerlich abziehbarer Anteil laut Beitragsbescheinigung, oft 75 bis 90 %.
Weitere Renten und Einkünfte
Steht in der Leistungsmitteilung Ihres Versorgungsträgers. Die Art entscheidet über die Besteuerung.
€/Monat
Monatlicher Bruttobetrag laut Leistungsmitteilung, vor Kranken- und Pflegeversicherung.
Nur bei Direktzusage oder Unterstützungskasse: bestimmt den Versorgungsfreibetrag.
€/Monat
Voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG). In der KVdR beitragsfrei.
€/Monat
Aus versteuertem Geld finanziert: nur der Ertragsanteil ist steuerpflichtig.
Jahre
Bestimmt den Ertragsanteil, z. B. 17 % bei Beginn mit 67.
€/Monat
Wird wie die gesetzliche Rente mit dem Besteuerungsanteil besteuert.
Jahr der ersten Zahlung.
€/Monat
Betrag nach Einkommensanrechnung laut Bescheid der Rentenversicherung.
Die Hinterbliebenenrente übernimmt dessen Besteuerungsanteil (Folgerente).
€/Jahr
Überschuss nach Werbungskosten (Anlage V). Ein Verlust wird mit Minus eingegeben. Kapitalerträge nicht hier: Für sie gilt die Abgeltungsteuer.
Steuer und persönliche Angaben
2025 für die Steuererklärung, 2026 für das laufende Jahr.
Verheiratete können die Zusammenveranlagung (Splitting) wählen.
8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % der Einkommensteuer.
Bestimmt den Kirchensteuersatz.
Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG, z. B. 1.140 € bei GdB 50.
€/Jahr
Z. B. Spenden, gezahlte Kirchensteuer, Krankheitskosten über der zumutbaren Belastung.
€/Jahr
Z. B. 20 % der Arbeitskosten für Handwerker oder haushaltsnahe Dienste (§ 35a EStG).
€/Jahr
Grundlage Ihres Rentenfreibetrags. Steht im Steuerbescheid oder in der Rentenbezugsmitteilung. Leer lassen: Der Rechner schätzt ihn aus den Rentenanpassungen.
Ehe- oder Lebenspartner
€/Monat
Bruttorente der Ehefrau, des Ehemanns oder der eingetragenen Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners.
Jahr des Rentenbeginns laut Bescheid.
€/Monat
Nur bei Direktzusage oder Unterstützungskasse.
€/Monat
€/Jahr
Z. B. Vermietung (Überschuss).

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Netto im Monat3.017,90 €

So entwickelt sich Ihre Netto-Rente

Annahmen: Renten steigen um 2,5 % im Jahr, Betriebsrenten um 1 %, Inflation 2 %. Ihr Rentenfreibetrag bleibt in Euro gleich, deshalb wächst der steuerpflichtige Teil jeder Erhöhung voll mit.

Projektion der monatlichen Netto-Rente über zehn Jahre
JahrBrutto mtl.Steuern mtl.Netto mtl.
20263.400,00 €0,00 €3.017,90 €
20273.476,00 €0,00 €3.085,27 €
20283.553,73 €0,00 €3.154,16 €
20303.714,47 €0,00 €3.296,64 €
20323.882,60 €0,00 €3.445,66 €
20344.058,43 €1,27 €3.600,23 €
20364.242,32 €5,39 €3.759,09 €

Nominale Werte. Die Steuer wird mit einem an die Inflation angepassten Tarif geschätzt; tatsächliche Rentenanpassungen und Beitragssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.

Rechenbeispiele

Mit demselben Rechenkern berechnet wie der Rechner oben.

Aktivrente: 1.800 € Lohn

Regelaltersgrenze erreicht, 1.600 € Rente ab 2025, Lohn steuerfrei.

3.017,90 €

Vor der Regelaltersgrenze

1.600 € vorgezogene Rente und 1.800 € Lohn: voll steuer- und versicherungspflichtig.

2.483,43 €

Rente plus Minijob

1.600 € Rente und 603 € Minijob, pauschal versteuert.

1.990,73 €

Aktivrente 2026: bis 2.000 € Lohn steuerfrei

Seit dem 1. Januar 2026 ist Arbeitslohn bis 2.000 € im Monat, höchstens 24.000 € im Jahr, steuerfrei, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind (§ 3 Nr. 21 EStG). Es gibt keinen Progressionsvorbehalt: Der steuerfreie Lohn erhöht den Steuersatz auf die Rente nicht. Minijobs, Selbständige und Beamte sind ausgenommen. Eine Rente müssen Sie dafür nicht beziehen.

Sozialabgaben fallen weiter an: Sie zahlen den ermäßigten Krankenkassenbeitrag (7,0 % plus halber Zusatzbeitrag) und den Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung. Eigene Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung entfallen nach der Regelaltersgrenze, wenn Sie eine Vollrente beziehen und nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichten.

Vor der Regelaltersgrenze und im Minijob

Mit einer vorgezogenen Altersrente sind Lohn und Rente voll steuerpflichtig. Vom Lohn gehen der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € und die Beiträge ab: Renten- (9,3 %) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %), ermäßigte Kranken- und die Pflegeversicherung. Weil der Arbeitgeber Lohnsteuer nur auf den Lohn einbehält, folgt meist eine Nachzahlung mit der Steuererklärung.

Ein Minijob bis 603 € (2026) wird meist pauschal vom Arbeitgeber versteuert und verändert Ihre Einkommensteuer nicht. Seit 2023 gibt es für Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr.

Wann Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen

Eine Pflicht besteht, wenn der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt: 12.096 € für 2025 und 12.348 € für 2026, bei Zusammenveranlagung das Doppelte. Maßgeblich ist der steuerpflichtige Teil der Rente nach Abzug von 102 € Werbungskosten, nicht die Bruttorente.

Das Finanzamt kennt Ihre Rente aus der Rentenbezugsmitteilung. Wer trotz Pflicht keine Erklärung abgibt, erhält oft eine Aufforderung und muss dann für mehrere Jahre nachzahlen. Hat das Finanzamt Vorauszahlungen festgesetzt, zahlen Sie die Steuer vierteljährlich; sonst nach dem Bescheid.

Begriffe kurz erklärt

Besteuerungsanteil
Prozentsatz der Rente, der steuerpflichtig ist. Er richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns, zum Beispiel 84 % bei Beginn 2026.
Rentenfreibetrag
Steuerfreier Teil der Rente in Euro. Er wird im Jahr nach dem Rentenbeginn festgeschrieben und ändert sich danach nicht mehr.
KVdR
Krankenversicherung der Rentner. Pflichtversichert ist, wer in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu mindestens 90 % gesetzlich versichert war.
Zusatzbeitrag
Beitrag, den jede Krankenkasse zusätzlich zum allgemeinen Satz von 14,6 % erhebt. Der Durchschnitt 2026 liegt bei 2,9 %.
Versorgungsbezüge
Renten und Leistungen, die in der Krankenversicherung beitragspflichtig sind, vor allem Betriebsrenten.
Versorgungsfreibetrag
Steuerfreier Teil einer Betriebsrente aus Direktzusage oder Unterstützungskasse, abhängig vom Versorgungsbeginn.
Ertragsanteil
Steuerpflichtiger Teil einer privaten Rente aus versteuertem Kapital, abhängig vom Alter bei Rentenbeginn.
Zu versteuerndes Einkommen
Einkünfte nach Abzug von Freibeträgen, Werbungskosten, Sonderausgaben und Pauschbeträgen. Auf diesen Betrag wird der Steuertarif angewandt.
Grundfreibetrag
Einkommen, das steuerfrei bleibt: 12.348 € im Jahr 2026, bei Ehepaaren 24.696 €.
Splitting
Bei der Zusammenveranlagung wird das gemeinsame Einkommen halbiert, die Steuer darauf berechnet und verdoppelt. Das lohnt sich, wenn die Einkommen ungleich sind.

Häufige Fragen

Wie wird Rente und Gehalt gleichzeitig versteuert?

Beides wird zusammengerechnet: Der steuerpflichtige Teil der Rente und der Lohn nach Abzug von 1.230 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Ab der Regelaltersgrenze bleiben 2026 bis 24.000 € Lohn im Jahr als Aktivrente steuerfrei.

Wer bekommt die Aktivrente?

Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und sozialversicherungspflichtig arbeiten, auch im Midijob. Nicht begünstigt sind Minijobs, Selbständige und Beamte.

Muss ich neben der Rente Rentenversicherung zahlen?

Vor der Regelaltersgrenze ja. Danach sind Sie mit einer Vollrente versicherungsfrei, können aber durch Verzicht weiter einzahlen und die Rente erhöhen. Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil immer.

Gibt es eine Hinzuverdienstgrenze für die Altersrente?

Nein, seit 2023 nicht mehr, auch nicht für vorgezogene Altersrenten. Für Erwerbsminderungs- und Witwenrenten gelten weiter Grenzen bzw. die Einkommensanrechnung.

Warum muss ich nachzahlen, obwohl Lohnsteuer einbehalten wurde?

Die Lohnsteuer berücksichtigt Ihre Rente nicht. Erst mit der Steuererklärung werden Lohn und Rente gemeinsam mit dem höheren Steuersatz besteuert.