Aktivrente: 1.800 € Lohn
Regelaltersgrenze erreicht, 1.600 € Rente ab 2025, Lohn steuerfrei.
3.017,90 €Rechner 2026 · kostenlos · ohne Anmeldung
Wer neben der Rente arbeitet, zahlt Steuer auf beides zusammen. Seit 2026 bleiben ab der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei. Der Rechner zeigt, was Rente und Gehalt zusammen netto bringen.
Parameter 2026 (Rentenwert ab 1.7.2026, Zusatzbeitrag 2,9 %) · geprüft am 30.09.2026 · Methodik
Annahmen: Renten steigen um 2,5 % im Jahr, Betriebsrenten um 1 %, Inflation 2 %. Ihr Rentenfreibetrag bleibt in Euro gleich, deshalb wächst der steuerpflichtige Teil jeder Erhöhung voll mit.
| Jahr | Brutto mtl. | Steuern mtl. | Netto mtl. |
|---|---|---|---|
| 2026 | 3.400,00 € | 0,00 € | 3.017,90 € |
| 2027 | 3.476,00 € | 0,00 € | 3.085,27 € |
| 2028 | 3.553,73 € | 0,00 € | 3.154,16 € |
| 2030 | 3.714,47 € | 0,00 € | 3.296,64 € |
| 2032 | 3.882,60 € | 0,00 € | 3.445,66 € |
| 2034 | 4.058,43 € | 1,27 € | 3.600,23 € |
| 2036 | 4.242,32 € | 5,39 € | 3.759,09 € |
Nominale Werte. Die Steuer wird mit einem an die Inflation angepassten Tarif geschätzt; tatsächliche Rentenanpassungen und Beitragssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.
Mit demselben Rechenkern berechnet wie der Rechner oben.
Regelaltersgrenze erreicht, 1.600 € Rente ab 2025, Lohn steuerfrei.
3.017,90 €1.600 € vorgezogene Rente und 1.800 € Lohn: voll steuer- und versicherungspflichtig.
2.483,43 €1.600 € Rente und 603 € Minijob, pauschal versteuert.
1.990,73 €Seit dem 1. Januar 2026 ist Arbeitslohn bis 2.000 € im Monat, höchstens 24.000 € im Jahr, steuerfrei, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind (§ 3 Nr. 21 EStG). Es gibt keinen Progressionsvorbehalt: Der steuerfreie Lohn erhöht den Steuersatz auf die Rente nicht. Minijobs, Selbständige und Beamte sind ausgenommen. Eine Rente müssen Sie dafür nicht beziehen.
Sozialabgaben fallen weiter an: Sie zahlen den ermäßigten Krankenkassenbeitrag (7,0 % plus halber Zusatzbeitrag) und den Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung. Eigene Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung entfallen nach der Regelaltersgrenze, wenn Sie eine Vollrente beziehen und nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichten.
Mit einer vorgezogenen Altersrente sind Lohn und Rente voll steuerpflichtig. Vom Lohn gehen der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € und die Beiträge ab: Renten- (9,3 %) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %), ermäßigte Kranken- und die Pflegeversicherung. Weil der Arbeitgeber Lohnsteuer nur auf den Lohn einbehält, folgt meist eine Nachzahlung mit der Steuererklärung.
Ein Minijob bis 603 € (2026) wird meist pauschal vom Arbeitgeber versteuert und verändert Ihre Einkommensteuer nicht. Seit 2023 gibt es für Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr.
Eine Pflicht besteht, wenn der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt: 12.096 € für 2025 und 12.348 € für 2026, bei Zusammenveranlagung das Doppelte. Maßgeblich ist der steuerpflichtige Teil der Rente nach Abzug von 102 € Werbungskosten, nicht die Bruttorente.
Das Finanzamt kennt Ihre Rente aus der Rentenbezugsmitteilung. Wer trotz Pflicht keine Erklärung abgibt, erhält oft eine Aufforderung und muss dann für mehrere Jahre nachzahlen. Hat das Finanzamt Vorauszahlungen festgesetzt, zahlen Sie die Steuer vierteljährlich; sonst nach dem Bescheid.
Beides wird zusammengerechnet: Der steuerpflichtige Teil der Rente und der Lohn nach Abzug von 1.230 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Ab der Regelaltersgrenze bleiben 2026 bis 24.000 € Lohn im Jahr als Aktivrente steuerfrei.
Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und sozialversicherungspflichtig arbeiten, auch im Midijob. Nicht begünstigt sind Minijobs, Selbständige und Beamte.
Vor der Regelaltersgrenze ja. Danach sind Sie mit einer Vollrente versicherungsfrei, können aber durch Verzicht weiter einzahlen und die Rente erhöhen. Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil immer.
Nein, seit 2023 nicht mehr, auch nicht für vorgezogene Altersrenten. Für Erwerbsminderungs- und Witwenrenten gelten weiter Grenzen bzw. die Einkommensanrechnung.
Die Lohnsteuer berücksichtigt Ihre Rente nicht. Erst mit der Steuererklärung werden Lohn und Rente gemeinsam mit dem höheren Steuersatz besteuert.
Stand der Parameter: 30.09.2026. Rechenkern rente-2026.09.30. Alle Werte, Prüffälle und Änderungen stehen in der Methodik. RenteKlar ersetzt keine Steuer- oder Rentenberatung.