Rechner 2026 · kostenlos · ohne Anmeldung

Betriebsrente Einmalzahlung: Rechner mit Fünftelregelung

Bei einer Kapitalauszahlung fallen Steuer im Auszahlungsjahr und zehn Jahre lang Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Der Rechner zeigt beides und sagt, was die Fünftelregelung spart.

Parameter 2026 (Rentenwert ab 1.7.2026, Zusatzbeitrag 2,9 %) · geprüft am 30.09.2026 · Methodik

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Wichtigste Angaben
€
Betrag laut Auszahlungsmitteilung Ihres Versorgungsträgers.
Direktversicherung und Pensionskasse aus steuerfreien Beiträgen sind voll steuerpflichtig. Altverträge vor 2005 sind oft steuerfrei.
Bei Direktzusage oder Unterstützungskasse bestimmt es den Versorgungsfreibetrag.
Ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG. Seit 2025 nur über die Steuererklärung.
€/Jahr
Ohne die Auszahlung, z. B. aus Rente oder Gehalt. Nutzen Sie dafür unseren Rentenrechner.
Kranken- und Pflegeversicherung
Die meisten Rentner sind in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Steht im Rentenbescheid unter „Beitragsanteile“.
%
Durchschnitt 2026: 2,9 %. Ihren Satz finden Sie auf der Website Ihrer Kasse.
Ohne Kinder: 0,6 Punkte Zuschlag zur Pflegeversicherung. Auch erwachsene Kinder zählen.
Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Pflegebeitrag um 0,25 Punkte je Kind.
€/Monat
Für den Freibetrag in der Krankenversicherung von 197,75 € (2026), der für alle Betriebsrenten zusammen gilt.
Steuer
2025 für die Steuererklärung, 2026 für das laufende Jahr.

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Netto-Auszahlung36.728,20 €

Rechenbeispiele

Mit demselben Rechenkern berechnet wie der Rechner oben.

Direktzusage 60.000 €

Mit Fünftelregelung, übriges zu versteuerndes Einkommen 16.000 €, KVdR.

36.728,20 €

Direktversicherung 60.000 €

Steuerfreie Beiträge, § 22 Nr. 5 EStG, ohne Fünftelregelung.

31.290,56 €

Altvertrag vor 2005

Kapital steuerfrei, nur Kranken- und Pflegeversicherung.

51.493,20 €

Steuer auf die Kapitalauszahlung

Eine Einmalzahlung erhöht Ihr zu versteuerndes Einkommen im Auszahlungsjahr auf einen Schlag. Ohne Entlastung wird ein großer Teil mit dem Spitzensatz besteuert. Für Kapital aus einer Direktzusage oder Unterstützungskasse gibt es zwei Entlastungen: den Versorgungsfreibetrag nach dem Jahr der Auszahlung und die Fünftelregelung nach § 34 EStG.

Bei der Fünftelregelung wird die Steuer auf ein Fünftel des Betrags berechnet und mit fünf multipliziert. Das wirkt am stärksten, wenn Ihr übriges Einkommen niedrig ist, etwa im ersten Rentenjahr. Seit 2025 wenden Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr beim Lohnsteuerabzug an; Sie erhalten den Vorteil über die Steuererklärung.

Für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds aus steuerfreien Beiträgen ist die Kapitalzahlung voll steuerpflichtig. Die Fünftelregelung kommt nach der Rechtsprechung nur in Ausnahmefällen in Betracht, nicht wenn das Kapitalwahlrecht von Anfang an vereinbart war. Der Rechner wendet sie für diese Verträge deshalb nicht an.

Kranken- und Pflegeversicherung: die 1/120-Regel

Gesetzlich Versicherte zahlen auf eine Kapitalauszahlung zehn Jahre lang Beiträge. Die Krankenkasse rechnet ein Hundertzwanzigstel des Betrags als monatliche Einnahme und erhebt darauf den vollen Beitragssatz. In der KVdR wird der Freibetrag von 197,75 € berücksichtigt, wenn er nicht schon durch eine laufende Betriebsrente ausgeschöpft ist. Privat Versicherte zahlen keine Beiträge auf das Kapital.

Einmalzahlung oder monatliche Rente?

Die Einmalzahlung bringt Flexibilität und vererbbares Kapital. Die monatliche Rente verteilt die Steuer auf viele Jahre mit niedrigerem Steuersatz und zahlt lebenslang. Rechnen Sie beide Varianten durch: hier die Auszahlung, im Rechner für Rente und Betriebsrente die monatliche Variante.

Tabelle: Versorgungsfreibetrag für Betriebsrenten nach § 19 EStG

Betriebsrenten aus einer Direktzusage oder Unterstützungskasse sind Versorgungsbezüge. Ein Teil bleibt steuerfrei: der Versorgungsfreibetrag (Prozentsatz, höchstens bis zum Höchstbetrag) plus ein fester Zuschlag. Maßgeblich ist das Jahr des Versorgungsbeginns; die Werte gelten danach unverändert weiter. Hinzu kommt ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 €.

Versorgungsfreibetrag und Zuschlag nach Versorgungsbeginn (§ 19 Abs. 2 EStG)
BeginnProzentHöchstbetragZuschlag
200540,0 %3.000 €900 €
200638,4 %2.880 €864 €
200736,8 %2.760 €828 €
200835,2 %2.640 €792 €
200933,6 %2.520 €756 €
201032,0 %2.400 €720 €
201524,0 %1.800 €540 €
202016,0 %1.200 €360 €
202115,2 %1.140 €342 €
202214,4 %1.080 €324 €
202314,0 %1.050 €315 €
202413,6 %1.020 €306 €
202513,2 %990 €297 €
202612,8 %960 €288 €
202712,4 %930 €279 €
202812,0 %900 €270 €
202911,6 %870 €261 €
203011,2 %840 €252 €
203110,8 %810 €243 €
203210,4 %780 €234 €
203310,0 %750 €225 €
20349,6 %720 €216 €
20359,2 %690 €207 €
20368,8 %660 €198 €
20378,4 %630 €189 €
20388,0 %600 €180 €
20397,6 %570 €171 €
20407,2 %540 €162 €

Häufige Fragen

Wie viel Steuer zahle ich auf eine Einmalzahlung der Betriebsrente?

Das hängt vom Durchführungsweg und Ihrem übrigen Einkommen ab. Bei 60.000 € aus einer Direktzusage und 16.000 € übrigem Einkommen kostet die Auszahlung 2026 mit Fünftelregelung rund 14.800 € Einkommensteuer, ohne sie rund 19.600 €.

Wird die Fünftelregelung automatisch angewendet?

Seit 2025 nicht mehr beim Lohnsteuerabzug. Sie beantragen sie in der Einkommensteuererklärung; das Finanzamt prüft, ob sie günstiger ist.

Muss ich auf die Einmalzahlung Krankenkassenbeiträge zahlen?

Ja, als gesetzlich Versicherter zehn Jahre lang auf ein Hundertzwanzigstel des Betrags pro Monat, mit dem vollen Beitragssatz einschließlich Zusatzbeitrag. Privat Versicherte zahlen keine Beiträge.

Ist die Auszahlung einer alten Direktversicherung steuerfrei?

Wurde der Vertrag vor 2005 abgeschlossen, pauschal versteuert, lief er mindestens zwölf Jahre und wurden mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt, ist das Kapital in der Regel steuerfrei. Krankenkassenbeiträge fallen trotzdem an, außer auf Anteile, die Sie nach dem Ausscheiden selbst als Versicherungsnehmer bezahlt haben.

Kann ich die Auszahlung auf zwei Jahre verteilen?

Das bestimmt der Versorgungsvertrag. Teilauszahlungen in verschiedenen Jahren können die Steuerprogression mindern, schließen aber unter Umständen die Fünftelregelung aus. Lassen Sie das vorher prüfen.