Direktzusage 60.000 €
Mit Fünftelregelung, übriges zu versteuerndes Einkommen 16.000 €, KVdR.
36.728,20 €Rechner 2026 · kostenlos · ohne Anmeldung
Bei einer Kapitalauszahlung fallen Steuer im Auszahlungsjahr und zehn Jahre lang Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Der Rechner zeigt beides und sagt, was die Fünftelregelung spart.
Parameter 2026 (Rentenwert ab 1.7.2026, Zusatzbeitrag 2,9 %) · geprüft am 30.09.2026 · Methodik
Mit demselben Rechenkern berechnet wie der Rechner oben.
Mit Fünftelregelung, übriges zu versteuerndes Einkommen 16.000 €, KVdR.
36.728,20 €Steuerfreie Beiträge, § 22 Nr. 5 EStG, ohne Fünftelregelung.
31.290,56 €Kapital steuerfrei, nur Kranken- und Pflegeversicherung.
51.493,20 €Eine Einmalzahlung erhöht Ihr zu versteuerndes Einkommen im Auszahlungsjahr auf einen Schlag. Ohne Entlastung wird ein großer Teil mit dem Spitzensatz besteuert. Für Kapital aus einer Direktzusage oder Unterstützungskasse gibt es zwei Entlastungen: den Versorgungsfreibetrag nach dem Jahr der Auszahlung und die Fünftelregelung nach § 34 EStG.
Bei der Fünftelregelung wird die Steuer auf ein Fünftel des Betrags berechnet und mit fünf multipliziert. Das wirkt am stärksten, wenn Ihr übriges Einkommen niedrig ist, etwa im ersten Rentenjahr. Seit 2025 wenden Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr beim Lohnsteuerabzug an; Sie erhalten den Vorteil über die Steuererklärung.
Für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds aus steuerfreien Beiträgen ist die Kapitalzahlung voll steuerpflichtig. Die Fünftelregelung kommt nach der Rechtsprechung nur in Ausnahmefällen in Betracht, nicht wenn das Kapitalwahlrecht von Anfang an vereinbart war. Der Rechner wendet sie für diese Verträge deshalb nicht an.
Gesetzlich Versicherte zahlen auf eine Kapitalauszahlung zehn Jahre lang Beiträge. Die Krankenkasse rechnet ein Hundertzwanzigstel des Betrags als monatliche Einnahme und erhebt darauf den vollen Beitragssatz. In der KVdR wird der Freibetrag von 197,75 € berücksichtigt, wenn er nicht schon durch eine laufende Betriebsrente ausgeschöpft ist. Privat Versicherte zahlen keine Beiträge auf das Kapital.
Die Einmalzahlung bringt Flexibilität und vererbbares Kapital. Die monatliche Rente verteilt die Steuer auf viele Jahre mit niedrigerem Steuersatz und zahlt lebenslang. Rechnen Sie beide Varianten durch: hier die Auszahlung, im Rechner für Rente und Betriebsrente die monatliche Variante.
Betriebsrenten aus einer Direktzusage oder Unterstützungskasse sind Versorgungsbezüge. Ein Teil bleibt steuerfrei: der Versorgungsfreibetrag (Prozentsatz, höchstens bis zum Höchstbetrag) plus ein fester Zuschlag. Maßgeblich ist das Jahr des Versorgungsbeginns; die Werte gelten danach unverändert weiter. Hinzu kommt ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 €.
| Beginn | Prozent | Höchstbetrag | Zuschlag |
|---|---|---|---|
| 2005 | 40,0 % | 3.000 € | 900 € |
| 2006 | 38,4 % | 2.880 € | 864 € |
| 2007 | 36,8 % | 2.760 € | 828 € |
| 2008 | 35,2 % | 2.640 € | 792 € |
| 2009 | 33,6 % | 2.520 € | 756 € |
| 2010 | 32,0 % | 2.400 € | 720 € |
| 2015 | 24,0 % | 1.800 € | 540 € |
| 2020 | 16,0 % | 1.200 € | 360 € |
| 2021 | 15,2 % | 1.140 € | 342 € |
| 2022 | 14,4 % | 1.080 € | 324 € |
| 2023 | 14,0 % | 1.050 € | 315 € |
| 2024 | 13,6 % | 1.020 € | 306 € |
| 2025 | 13,2 % | 990 € | 297 € |
| 2026 | 12,8 % | 960 € | 288 € |
| 2027 | 12,4 % | 930 € | 279 € |
| 2028 | 12,0 % | 900 € | 270 € |
| 2029 | 11,6 % | 870 € | 261 € |
| 2030 | 11,2 % | 840 € | 252 € |
| 2031 | 10,8 % | 810 € | 243 € |
| 2032 | 10,4 % | 780 € | 234 € |
| 2033 | 10,0 % | 750 € | 225 € |
| 2034 | 9,6 % | 720 € | 216 € |
| 2035 | 9,2 % | 690 € | 207 € |
| 2036 | 8,8 % | 660 € | 198 € |
| 2037 | 8,4 % | 630 € | 189 € |
| 2038 | 8,0 % | 600 € | 180 € |
| 2039 | 7,6 % | 570 € | 171 € |
| 2040 | 7,2 % | 540 € | 162 € |
Das hängt vom Durchführungsweg und Ihrem übrigen Einkommen ab. Bei 60.000 € aus einer Direktzusage und 16.000 € übrigem Einkommen kostet die Auszahlung 2026 mit Fünftelregelung rund 14.800 € Einkommensteuer, ohne sie rund 19.600 €.
Seit 2025 nicht mehr beim Lohnsteuerabzug. Sie beantragen sie in der Einkommensteuererklärung; das Finanzamt prüft, ob sie günstiger ist.
Ja, als gesetzlich Versicherter zehn Jahre lang auf ein Hundertzwanzigstel des Betrags pro Monat, mit dem vollen Beitragssatz einschließlich Zusatzbeitrag. Privat Versicherte zahlen keine Beiträge.
Wurde der Vertrag vor 2005 abgeschlossen, pauschal versteuert, lief er mindestens zwölf Jahre und wurden mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt, ist das Kapital in der Regel steuerfrei. Krankenkassenbeiträge fallen trotzdem an, außer auf Anteile, die Sie nach dem Ausscheiden selbst als Versicherungsnehmer bezahlt haben.
Das bestimmt der Versorgungsvertrag. Teilauszahlungen in verschiedenen Jahren können die Steuerprogression mindern, schließen aber unter Umständen die Fünftelregelung aus. Lassen Sie das vorher prüfen.
Stand der Parameter: 30.09.2026. Rechenkern rente-2026.09.30. Alle Werte, Prüffälle und Änderungen stehen in der Methodik. RenteKlar ersetzt keine Steuer- oder Rentenberatung.