Pensionskasse 600 €
600 € Pensionskasse und 1.500 € gesetzliche Rente, beide ab 2025.
1.730,18 €Rechner 2026 · kostenlos · ohne Anmeldung
Ob Ihre Betriebsrente voll steuerpflichtig ist oder ein Freibetrag gilt, hängt vom Durchführungsweg ab. Wählen Sie ihn aus und sehen Sie, wie viel Steuer und Abgaben auf die Betriebsrente entfallen.
Parameter 2026 (Rentenwert ab 1.7.2026, Zusatzbeitrag 2,9 %) · geprüft am 30.09.2026 · Methodik
Annahmen: Renten steigen um 2,5 % im Jahr, Betriebsrenten um 1 %, Inflation 2 %. Ihr Rentenfreibetrag bleibt in Euro gleich, deshalb wächst der steuerpflichtige Teil jeder Erhöhung voll mit.
| Jahr | Brutto mtl. | Steuern mtl. | Netto mtl. |
|---|---|---|---|
| 2026 | 2.100,00 € | 92,58 € | 1.730,18 € |
| 2027 | 2.143,50 € | 96,05 € | 1.765,00 € |
| 2028 | 2.188,00 € | 99,70 € | 1.800,53 € |
| 2030 | 2.280,08 € | 107,16 € | 1.874,16 € |
| 2032 | 2.376,45 € | 115,06 € | 1.951,14 € |
| 2034 | 2.477,32 € | 123,41 € | 2.031,65 € |
| 2036 | 2.582,90 € | 132,36 € | 2.115,74 € |
Nominale Werte. Die Steuer wird mit einem an die Inflation angepassten Tarif geschätzt; tatsächliche Rentenanpassungen und Beitragssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.
Mit demselben Rechenkern berechnet wie der Rechner oben.
600 € Pensionskasse und 1.500 € gesetzliche Rente, beide ab 2025.
1.730,18 €Gleiche Beträge, aber Unterstützungskasse: Versorgungsfreibetrag 2025.
1.744,09 €Für die Besteuerung zählt, wie die Betriebsrente finanziert wurde. Wurden die Beiträge während des Berufslebens steuerfrei aus dem Bruttolohn gezahlt, wird die Rente später nachgelagert voll besteuert. Das betrifft fast alle Verträge in Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds seit 2005.
Leistungen aus einer Direktzusage oder Unterstützungskasse sind dagegen nachträglicher Arbeitslohn. Der frühere Arbeitgeber oder die Kasse behält Lohnsteuer nach Ihrer Steuerklasse ein. Steuerfrei bleibt der Versorgungsfreibetrag mit Zuschlag; der Prozentsatz sinkt für jeden neuen Jahrgang und gilt dann lebenslang.
In beiden Fällen gilt: Die Betriebsrente wird mit Ihren übrigen Einkünften zusammengerechnet. Ihr persönlicher Steuersatz hängt also von der gesetzlichen Rente, dem Partner und weiteren Einkünften ab. Deshalb fragt der Rechner diese Angaben ab.
Mit 1.500 € gesetzlicher Rente und 600 € Betriebsrente, beide ab 2025, ist die Pensionskassenrente voll steuerpflichtig. Bei einer Unterstützungskasse bleiben 2025 nach § 19 EStG 13,2 % von 7.200 €, höchstens 990 €, plus 297 € Zuschlag und 102 € Werbungskosten steuerfrei. Die Rechenbeispiele unten zeigen, wie sich das auf das Netto auswirkt.
Welche Art Sie haben, steht in der Leistungsmitteilung Ihres Versorgungsträgers und in der jährlichen Rentenbezugsmitteilung an das Finanzamt.
Betriebsrenten aus einer Direktzusage oder Unterstützungskasse sind Versorgungsbezüge. Ein Teil bleibt steuerfrei: der Versorgungsfreibetrag (Prozentsatz, höchstens bis zum Höchstbetrag) plus ein fester Zuschlag. Maßgeblich ist das Jahr des Versorgungsbeginns; die Werte gelten danach unverändert weiter. Hinzu kommt ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 €.
| Beginn | Prozent | Höchstbetrag | Zuschlag |
|---|---|---|---|
| 2005 | 40,0 % | 3.000 € | 900 € |
| 2006 | 38,4 % | 2.880 € | 864 € |
| 2007 | 36,8 % | 2.760 € | 828 € |
| 2008 | 35,2 % | 2.640 € | 792 € |
| 2009 | 33,6 % | 2.520 € | 756 € |
| 2010 | 32,0 % | 2.400 € | 720 € |
| 2015 | 24,0 % | 1.800 € | 540 € |
| 2020 | 16,0 % | 1.200 € | 360 € |
| 2021 | 15,2 % | 1.140 € | 342 € |
| 2022 | 14,4 % | 1.080 € | 324 € |
| 2023 | 14,0 % | 1.050 € | 315 € |
| 2024 | 13,6 % | 1.020 € | 306 € |
| 2025 | 13,2 % | 990 € | 297 € |
| 2026 | 12,8 % | 960 € | 288 € |
| 2027 | 12,4 % | 930 € | 279 € |
| 2028 | 12,0 % | 900 € | 270 € |
| 2029 | 11,6 % | 870 € | 261 € |
| 2030 | 11,2 % | 840 € | 252 € |
| 2031 | 10,8 % | 810 € | 243 € |
| 2032 | 10,4 % | 780 € | 234 € |
| 2033 | 10,0 % | 750 € | 225 € |
| 2034 | 9,6 % | 720 € | 216 € |
| 2035 | 9,2 % | 690 € | 207 € |
| 2036 | 8,8 % | 660 € | 198 € |
| 2037 | 8,4 % | 630 € | 189 € |
| 2038 | 8,0 % | 600 € | 180 € |
| 2039 | 7,6 % | 570 € | 171 € |
| 2040 | 7,2 % | 540 € | 162 € |
In der Regel nicht. Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind voll steuerpflichtig, wenn die Beiträge steuerfrei waren. Bei Direktzusage und Unterstützungskasse bleibt ein Versorgungsfreibetrag steuerfrei. Ausnahmen sind Altverträge mit pauschal versteuerten Beiträgen.
Bei Versorgungsbeginn 2026 sind es 12,8 % der Jahresbezüge, höchstens 960 €, plus 288 € Zuschlag. Wer 2020 begann, behält 16 %, höchstens 1.200 €, plus 360 €.
Bei Direktzusage und Unterstützungskasse ja, nach Ihren Lohnsteuermerkmalen, oft Steuerklasse VI, wenn schon eine andere Lohnsteuerkarte genutzt wird. Bei Direktversicherung und Pensionskasse nicht; die Steuer wird mit der Einkommensteuererklärung festgesetzt.
In der Leistungsmitteilung Ihres Versorgungsträgers und in der Rentenbezugsmitteilung. Versicherer und Pensionskassen melden die Leistung nach § 22 Nr. 5 EStG; Arbeitgeber und Unterstützungskassen bescheinigen Versorgungsbezüge in der Lohnsteuerbescheinigung.
Ja. Leistungen nach § 22 Nr. 5 EStG gehören in die Anlage R-AV/bAV, Versorgungsbezüge in die Anlage N.
Stand der Parameter: 30.09.2026. Rechenkern rente-2026.09.30. Alle Werte, Prüffälle und Änderungen stehen in der Methodik. RenteKlar ersetzt keine Steuer- oder Rentenberatung.