Rechner 2026 · kostenlos · ohne Anmeldung

Witwenrente Rechner 2026: Anrechnung und Netto

Die Witwenrente beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen, wird aber um eigenes Einkommen über dem Freibetrag gekürzt. Der Rechner berechnet die Anrechnung und anschließend Ihr Netto aus Witwenrente und eigener Rente.

Parameter 2026 (Rentenwert ab 1.7.2026, Zusatzbeitrag 2,9 %) · geprüft am 30.09.2026 · Methodik

Ihre Angaben

Die Werte sind ein Beispiel. Ersetzen Sie sie durch Ihre eigenen; das Ergebnis aktualisiert sich sofort.

Wichtigste Angaben
€/Monat
Rente, die der verstorbene Partner bezog oder hätte beziehen können.
Große Witwenrente ab 47 Jahren, mit Kind unter 18 oder bei Erwerbsminderung. Altes Recht: Ehe vor 2002 und ein Partner vor 1962 geboren.
€/Monat
Pauschal werden 14 % abgezogen (13 % bei Rentenbeginn vor 2011).
€/Monat
Pauschal werden 40 % abgezogen.
€/Monat
Bereits um die Pauschalen nach § 18b SGB IV gekürzt, z. B. eine Beamtenpension.
Ohne Kinder: 0,6 Punkte Zuschlag zur Pflegeversicherung. Auch erwachsene Kinder zählen.
Der Freibetrag steigt mit jeder Rentenanpassung zum 1. Juli.
Für die Netto-Berechnung
Für den Besteuerungsanteil der Witwenrente.
Die meisten Rentner sind in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Steht im Rentenbescheid unter „Beitragsanteile“.
%
Durchschnitt 2026: 2,9 %. Ihren Satz finden Sie auf der Website Ihrer Kasse.
Ohne Kinder gilt der Zuschlag von 0,6 Punkten.

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Witwenrente1.045,00 €

Rechenbeispiele

Mit demselben Rechenkern berechnet wie der Rechner oben.

Eigene Rente unter dem Freibetrag

1.900 € Rente des Verstorbenen, eigene Rente 1.100 €, große Witwenrente.

1.799,67 €

Eigene Rente 1.800 €

Gleiche Witwenrente, eigene Rente 1.800 €: Anrechnung von 40 % über dem Freibetrag.

2.168,14 €

Mit eigenem Arbeitslohn

Witwe, 58 Jahre, 2.600 € brutto Gehalt: 40 % Pauschalabzug, dann Anrechnung. Ergebnis: Netto aus Witwenrente und Lohn.

2.334,76 €

So wird eigenes Einkommen angerechnet

Auf die Witwen- und Witwerrente wird eigenes Einkommen angerechnet, wenn es den Freibetrag übersteigt (§ 97 SGB VI). Der Freibetrag beträgt das 26,4-fache des aktuellen Rentenwerts: 1.122,53 € im Monat ab dem 1. Juli 2026, zuvor 1.076,86 €. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind kommen 238,11 € hinzu.

Angerechnet wird das Nettoeinkommen nach pauschalen Abzügen: Von der eigenen gesetzlichen Rente werden 14 % abgezogen (13 % bei Rentenbeginn vor 2011), vom Arbeitslohn 40 %. Von dem, was dann über dem Freibetrag liegt, werden 40 % von der Witwenrente abgezogen. In den ersten drei Monaten nach dem Tod, dem Sterbevierteljahr, gibt es die volle Rente des Verstorbenen ohne Anrechnung.

Große, kleine und Witwenrente nach altem Recht

  • Große Witwenrente (55 %): ab 47 Jahren (für Todesfälle bis 2028 gilt eine etwas niedrigere Altersgrenze), bei Erziehung eines Kindes unter 18 oder bei Erwerbsminderung.
  • Kleine Witwenrente (25 %): für jüngere Hinterbliebene, nach neuem Recht höchstens 24 Monate.
  • Altes Recht (60 %): wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.

Netto: Steuer und Krankenkasse auf die Witwenrente

Die Witwenrente ist wie eine eigene Rente kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Steuerlich übernimmt sie den Besteuerungsanteil der Rente des Verstorbenen, wenn dieser bereits Rente bezog. Weil Witwenrente und eigene Rente zusammen besteuert werden, fällt oft erstmals Einkommensteuer an. Tragen Sie unter „Für die Netto-Berechnung“ den Rentenbeginn des Verstorbenen und Ihren eigenen ein.

Kranken- und Pflegeversicherung: was Rentner zahlen

  • Gesetzliche Rente: 7,3 % allgemeiner Beitrag plus der halbe Zusatzbeitrag Ihrer Kasse (Durchschnitt 2026: 2,9 %, Ihr Anteil 1,45 %). Die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung.
  • Pflegeversicherung: 3,6 % in voller Höhe, kinderlos 4,2 %. Ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren sinkt der Satz um 0,25 Punkte je Kind.
  • Betriebsrenten: voller Beitragssatz von 14,6 % plus voller Zusatzbeitrag. In der KVdR bleiben 197,75 € im Monat (2026) beitragsfrei; in der Pflegeversicherung ist dieser Betrag eine Freigrenze: Wird er überschritten, ist die ganze Betriebsrente beitragspflichtig.
  • Private Renten, Riester-Rente, Rürup-Rente: in der KVdR beitragsfrei. Freiwillig Versicherte zahlen dagegen auch darauf Beiträge.

Begriffe kurz erklärt

Besteuerungsanteil
Prozentsatz der Rente, der steuerpflichtig ist. Er richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns, zum Beispiel 84 % bei Beginn 2026.
Rentenfreibetrag
Steuerfreier Teil der Rente in Euro. Er wird im Jahr nach dem Rentenbeginn festgeschrieben und ändert sich danach nicht mehr.
KVdR
Krankenversicherung der Rentner. Pflichtversichert ist, wer in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu mindestens 90 % gesetzlich versichert war.
Zusatzbeitrag
Beitrag, den jede Krankenkasse zusätzlich zum allgemeinen Satz von 14,6 % erhebt. Der Durchschnitt 2026 liegt bei 2,9 %.
Versorgungsbezüge
Renten und Leistungen, die in der Krankenversicherung beitragspflichtig sind, vor allem Betriebsrenten.
Versorgungsfreibetrag
Steuerfreier Teil einer Betriebsrente aus Direktzusage oder Unterstützungskasse, abhängig vom Versorgungsbeginn.
Ertragsanteil
Steuerpflichtiger Teil einer privaten Rente aus versteuertem Kapital, abhängig vom Alter bei Rentenbeginn.
Zu versteuerndes Einkommen
Einkünfte nach Abzug von Freibeträgen, Werbungskosten, Sonderausgaben und Pauschbeträgen. Auf diesen Betrag wird der Steuertarif angewandt.
Grundfreibetrag
Einkommen, das steuerfrei bleibt: 12.348 € im Jahr 2026, bei Ehepaaren 24.696 €.
Splitting
Bei der Zusammenveranlagung wird das gemeinsame Einkommen halbiert, die Steuer darauf berechnet und verdoppelt. Das lohnt sich, wenn die Einkommen ungleich sind.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Witwenrente 2026?

1.122,53 € netto im Monat ab 1. Juli 2026 (26,4 × 42,52 €). Bis 30. Juni 2026 galten 1.076,86 €. Pro waisenrentenberechtigtem Kind steigt er um 238,11 €.

Wird meine eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet?

Ja, mit 86 % ihres Bruttobetrags (14 % Pauschalabzug), soweit dieses Nettoeinkommen den Freibetrag übersteigt. Davon werden 40 % von der Witwenrente abgezogen.

Wie viel Witwenrente bekomme ich bei 1.800 € eigener Rente?

Bei 1.900 € Rente des Verstorbenen und großer Witwenrente: 1.800 € × 86 % = 1.548 € anrechenbar, 425,47 € über dem Freibetrag, davon 40 % = 170,19 € Anrechnung. Statt 1.045 € werden 874,81 € brutto gezahlt.

Muss ich Witwenrente versteuern?

Ja, mit dem Besteuerungsanteil der Rente des Verstorbenen. Ob Steuer anfällt, hängt von allen Einkünften zusammen ab; der Rechner zeigt das Netto aus Witwenrente und eigener Rente.

Werden Betriebsrente und Mieteinnahmen angerechnet?

Ja, mit eigenen Pauschalabzügen nach § 18b SGB IV. Tragen Sie solche Einkommen als bereits gekürzten Nettowert unter „Weiteres Nettoeinkommen“ ein. Welche Einkommen zählen, hängt auch davon ab, ob altes oder neues Hinterbliebenenrecht gilt; Riester-Renten bleiben anrechnungsfrei.

Wann wird die Anrechnung angepasst?

Jedes Jahr zum 1. Juli mit dem neuen Rentenwert. Einkommensänderungen müssen Sie der Rentenversicherung melden.