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Rentenbesteuerung Tabelle: Besteuerungsanteil 2005 bis 2058

Wie viel Ihrer Rente steuerpflichtig ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Hier finden Sie die vollständige Tabelle nach dem Wachstumschancengesetz und berechnen Ihren Rentenfreibetrag.

Parameter 2026 (Rentenwert ab 1.7.2026, Zusatzbeitrag 2,9 %) · geprüft am 30.09.2026 · Methodik

Ihre Angaben

Die Werte sind ein Beispiel. Ersetzen Sie sie durch Ihre eigenen; das Ergebnis aktualisiert sich sofort.

Wichtigste Angaben
€/Monat
Bruttobetrag vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung. Steht im Rentenbescheid oder in der Rentenanpassungsmitteilung.
Legt den Besteuerungsanteil fest, z. B. 84 % bei Beginn 2026. Steht im Rentenbescheid.
€/Jahr
Grundlage Ihres Rentenfreibetrags. Steht im Steuerbescheid oder in der Rentenbezugsmitteilung. Leer lassen: Der Rechner schätzt ihn aus den Rentenanpassungen.
Kranken- und Pflegeversicherung
Die meisten Rentner sind in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Steht im Rentenbescheid unter „Beitragsanteile“.
%
Durchschnitt 2026: 2,9 %. Ihren Satz finden Sie auf der Website Ihrer Kasse.
Ohne Kinder: 0,6 Punkte Zuschlag zur Pflegeversicherung. Auch erwachsene Kinder zählen.
Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Pflegebeitrag um 0,25 Punkte je Kind.
€/Monat
Monatsbeitrag Ihrer privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
%
Steuerlich abziehbarer Anteil laut Beitragsbescheinigung, oft 75 bis 90 %.
Weitere Renten und Einkünfte
Steht in der Leistungsmitteilung Ihres Versorgungsträgers. Die Art entscheidet über die Besteuerung.
€/Monat
Monatlicher Bruttobetrag laut Leistungsmitteilung, vor Kranken- und Pflegeversicherung.
Nur bei Direktzusage oder Unterstützungskasse: bestimmt den Versorgungsfreibetrag.
€/Monat
Voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG). In der KVdR beitragsfrei.
€/Monat
Aus versteuertem Geld finanziert: nur der Ertragsanteil ist steuerpflichtig.
Jahre
Bestimmt den Ertragsanteil, z. B. 17 % bei Beginn mit 67.
€/Monat
Wird wie die gesetzliche Rente mit dem Besteuerungsanteil besteuert.
Jahr der ersten Zahlung.
€/Monat
Betrag nach Einkommensanrechnung laut Bescheid der Rentenversicherung.
Die Hinterbliebenenrente übernimmt dessen Besteuerungsanteil (Folgerente).
€/Monat
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung neben der Rente.
Dann gilt 2026 die Aktivrente: bis 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei; keine eigenen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
€/Monat
Bis 603 € (2026). Pauschal vom Arbeitgeber versteuert, daher ohne Einfluss auf Ihre Steuer.
€/Jahr
Überschuss nach Werbungskosten (Anlage V). Ein Verlust wird mit Minus eingegeben. Kapitalerträge nicht hier: Für sie gilt die Abgeltungsteuer.
Steuer und persönliche Angaben
2025 für die Steuererklärung, 2026 für das laufende Jahr.
Verheiratete können die Zusammenveranlagung (Splitting) wählen.
Für den Altersentlastungsbetrag bei Arbeitslohn und Vermietung.
8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % der Einkommensteuer.
Bestimmt den Kirchensteuersatz.
Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG, z. B. 1.140 € bei GdB 50.
€/Jahr
Z. B. Spenden, gezahlte Kirchensteuer, Krankheitskosten über der zumutbaren Belastung.
€/Jahr
Z. B. 20 % der Arbeitskosten für Handwerker oder haushaltsnahe Dienste (§ 35a EStG).
Ehe- oder Lebenspartner
€/Monat
Bruttorente der Ehefrau, des Ehemanns oder der eingetragenen Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners.
Jahr des Rentenbeginns laut Bescheid.
€/Monat
Nur bei Direktzusage oder Unterstützungskasse.
€/Monat
€/Jahr
Z. B. Vermietung (Überschuss).

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Netto im Monat1.542,12 €

So entwickelt sich Ihre Netto-Rente

Annahmen: Renten steigen um 2,5 % im Jahr, Betriebsrenten um 1 %, Inflation 2 %. Ihr Rentenfreibetrag bleibt in Euro gleich, deshalb wächst der steuerpflichtige Teil jeder Erhöhung voll mit.

Projektion der monatlichen Netto-Rente über zehn Jahre
JahrBrutto mtl.Steuern mtl.Netto mtl.
20261.800,00 €35,58 €1.542,12 €
20271.845,00 €39,02 €1.578,12 €
20281.891,12 €42,57 €1.614,99 €
20301.986,86 €50,15 €1.691,33 €
20322.087,44 €58,47 €1.771,18 €
20342.193,12 €67,46 €1.854,81 €
20362.304,16 €77,10 €1.942,49 €

Nominale Werte. Die Steuer wird mit einem an die Inflation angepassten Tarif geschätzt; tatsächliche Rentenanpassungen und Beitragssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.

Rechenbeispiele

Mit demselben Rechenkern berechnet wie der Rechner oben.

Rentenbeginn 2019

1.800 € Rente heute, Besteuerungsanteil 78 %.

1.542,12 €

Rentenbeginn 2026

1.800 € Rente, Besteuerungsanteil 84 %.

1.536,03 €

So lesen Sie die Tabelle

Suchen Sie das Jahr Ihres Rentenbeginns. Der Prozentsatz ist der Teil Ihrer Bruttorente, der steuerpflichtig ist. Bei Beginn 2019 sind es 78 %, die übrigen 22 % bleiben steuerfrei. Dieser steuerfreie Teil wird im Jahr nach dem Rentenbeginn als Eurobetrag festgeschrieben, als Rentenfreibetrag. Spätere Rentenerhöhungen ändern ihn nicht.

Beispiel: Ging Ihre Rente 2019 los und betrug sie 2020 im ersten vollen Jahr 18.000 €, beträgt der Rentenfreibetrag lebenslang 3.960 €. Erhalten Sie heute 21.600 € im Jahr, sind 17.640 € steuerpflichtig, also rund 82 % statt 78 %.

Seit dem Wachstumschancengesetz steigt der Anteil ab 2023 nur noch um 0,5 Punkte pro Jahr. Für Rentenbeginn 2023 gelten 82,5 % statt zuvor geplanter 83 %, für 2026 84 %; 100 % werden 2058 erreicht.

Tabelle: Besteuerungsanteil der Rente nach Rentenbeginn

Der Besteuerungsanteil hängt allein vom Jahr ab, in dem Ihre Rente begonnen hat. Er gilt lebenslang. Seit dem Wachstumschancengesetz steigt er ab 2023 nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr; 100 % werden erst bei Rentenbeginn 2058 erreicht.

Der steuerfreie Teil wird im Jahr nach dem Rentenbeginn als fester Eurobetrag festgeschrieben, der Rentenfreibetrag. Spätere Rentenerhöhungen sind deshalb voll steuerpflichtig.

Besteuerungsanteil nach Jahr des Rentenbeginns (§ 22 Nr. 1 EStG)
RentenbeginnSteuerpflichtigRentenbeginnSteuerpflichtig
200550,0 %203287,0 %
200652,0 %203387,5 %
200754,0 %203488,0 %
200856,0 %203588,5 %
200958,0 %203689,0 %
201060,0 %203789,5 %
201162,0 %203890,0 %
201264,0 %203990,5 %
201366,0 %204091,0 %
201468,0 %204191,5 %
201570,0 %204292,0 %
201672,0 %204392,5 %
201774,0 %204493,0 %
201876,0 %204593,5 %
201978,0 %204694,0 %
202080,0 %204794,5 %
202181,0 %204895,0 %
202282,0 %204995,5 %
202382,5 %205096,0 %
202483,0 %205196,5 %
202583,5 %205297,0 %
202684,0 %205397,5 %
202784,5 %205498,0 %
202885,0 %205598,5 %
202985,5 %205699,0 %
203086,0 %205799,5 %
203186,5 %2058100,0 %

Tabelle: Versorgungsfreibetrag für Betriebsrenten nach § 19 EStG

Betriebsrenten aus einer Direktzusage oder Unterstützungskasse sind Versorgungsbezüge. Ein Teil bleibt steuerfrei: der Versorgungsfreibetrag (Prozentsatz, höchstens bis zum Höchstbetrag) plus ein fester Zuschlag. Maßgeblich ist das Jahr des Versorgungsbeginns; die Werte gelten danach unverändert weiter. Hinzu kommt ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 €.

Versorgungsfreibetrag und Zuschlag nach Versorgungsbeginn (§ 19 Abs. 2 EStG)
BeginnProzentHöchstbetragZuschlag
200540,0 %3.000 €900 €
200638,4 %2.880 €864 €
200736,8 %2.760 €828 €
200835,2 %2.640 €792 €
200933,6 %2.520 €756 €
201032,0 %2.400 €720 €
201524,0 %1.800 €540 €
202016,0 %1.200 €360 €
202115,2 %1.140 €342 €
202214,4 %1.080 €324 €
202314,0 %1.050 €315 €
202413,6 %1.020 €306 €
202513,2 %990 €297 €
202612,8 %960 €288 €
202712,4 %930 €279 €
202812,0 %900 €270 €
202911,6 %870 €261 €
203011,2 %840 €252 €
203110,8 %810 €243 €
203210,4 %780 €234 €
203310,0 %750 €225 €
20349,6 %720 €216 €
20359,2 %690 €207 €
20368,8 %660 €198 €
20378,4 %630 €189 €
20388,0 %600 €180 €
20397,6 %570 €171 €
20407,2 %540 €162 €

Begriffe kurz erklärt

Besteuerungsanteil
Prozentsatz der Rente, der steuerpflichtig ist. Er richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns, zum Beispiel 84 % bei Beginn 2026.
Rentenfreibetrag
Steuerfreier Teil der Rente in Euro. Er wird im Jahr nach dem Rentenbeginn festgeschrieben und ändert sich danach nicht mehr.
KVdR
Krankenversicherung der Rentner. Pflichtversichert ist, wer in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu mindestens 90 % gesetzlich versichert war.
Zusatzbeitrag
Beitrag, den jede Krankenkasse zusätzlich zum allgemeinen Satz von 14,6 % erhebt. Der Durchschnitt 2026 liegt bei 2,9 %.
Versorgungsbezüge
Renten und Leistungen, die in der Krankenversicherung beitragspflichtig sind, vor allem Betriebsrenten.
Versorgungsfreibetrag
Steuerfreier Teil einer Betriebsrente aus Direktzusage oder Unterstützungskasse, abhängig vom Versorgungsbeginn.
Ertragsanteil
Steuerpflichtiger Teil einer privaten Rente aus versteuertem Kapital, abhängig vom Alter bei Rentenbeginn.
Zu versteuerndes Einkommen
Einkünfte nach Abzug von Freibeträgen, Werbungskosten, Sonderausgaben und Pauschbeträgen. Auf diesen Betrag wird der Steuertarif angewandt.
Grundfreibetrag
Einkommen, das steuerfrei bleibt: 12.348 € im Jahr 2026, bei Ehepaaren 24.696 €.
Splitting
Bei der Zusammenveranlagung wird das gemeinsame Einkommen halbiert, die Steuer darauf berechnet und verdoppelt. Das lohnt sich, wenn die Einkommen ungleich sind.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Besteuerungsanteil 2026?

84 % für Renten, die 2026 beginnen. Für jedes spätere Jahr kommen 0,5 Punkte hinzu, 2027 sind es 84,5 %.

Wie berechne ich meinen Rentenfreibetrag?

Nehmen Sie die Bruttojahresrente des ersten vollen Rentenjahres und multiplizieren Sie sie mit dem steuerfreien Prozentsatz (100 % minus Besteuerungsanteil). Den Betrag finden Sie auch im Steuerbescheid. Der Rechner oben schätzt ihn, wenn Sie die Jahresrente nicht kennen.

Ändert sich der Rentenfreibetrag bei einer Rentenerhöhung?

Nein, er bleibt in Euro gleich. Nur bei einer Neuberechnung der Rente, etwa durch eine Mütterrente oder einen Versorgungsausgleich, wird er angepasst.

Gilt die Tabelle auch für die Rürup- und die Witwenrente?

Ja, für alle Renten der Basisversorgung. Die Witwenrente übernimmt den Anteil der Rente des Verstorbenen, wenn dieser schon Rente bezog.